Satzung des Verbandes der Finanzdienstleistungsinstitute e.V.

§ 1
Name und Rechtsform

Der Verein führt den Namen "Verband der Finanzdienstleistungsinstitute".
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt der
Verein den Zusatz "e. V.".


§ 2
Sitz und Geschäftsjahr

Der Sitz des Vereines ist Frankfurt am Main. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 3
Zweck und Aufgaben

(1) Der Verein bezweckt die Förderung der gemeinsamen berufsständischen Belange der
Finanzdienstleister in der Bundesrepublik Deutschland und die Wahrung der gemeinsamen
Interessen seiner Mitglieder. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. Die Betreuung und Unterrichtung der Mitglieder;
  2. die Vertretung der Rechte und Interessen des Berufstandes im Rahmen seines
    Aufgabenbereiches nach Maßgabe von § 7 Rechtsberatungsgesetz, d. h. seinen
    Mitgliedern Rat und Hilfe in Rechtsangelegenheiten zu gewähren;
  3. die Sammlung von Informationen über den nationalen und internationalen Bereich
    der Finanzdienstleistungen im weitesten Sinne;
  4. die Zusammenstellung allgemeiner Regeln der Beratung bei der Tätigkeit von
    Finanzdienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsverhalten,
    Werbung und Kundenbetreuung;
  5. die Schulung von Angehörigen der Mitgliedsfirmen und der Individualmitglieder
    sowie sonstigen Interessierten;
  6. die Beratung und Unterstützung von Behörden;
  7. die Auswahl und Benennung von Gutachtern;
  8. die Aufklärung der Öffentlichkeit über den Tätigkeitsbereich von
    Finanzdienstleistungsinstituten;
  9. die Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu anderen Verbänden und
    Wirtschaftsvereinigungen, insbesondere zu gleichartigen ausländischen
    Zusammenschlüssen;
  10. die Einrichtung und Unterhaltung eines Schiedsgerichts.
(2) Er bestimmt nicht die Geschäftspolitik seiner Mitglieder.